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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Lüneburger Heide e.V. findest du hier .

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DLRG-Gerätetauchschein* (CMAS*)

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens DLRG-Gerätetauchschein**) geführt werden, sicher teilnehmen können.

Zielgruppe
Interessierte am Freiwassertauchen

Inhalte

  • Ausbildungsrahmenplan „Gerätetauchschein* (CMAS*)“

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 14 Jahre (Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Nachweis der Tauchtauglichkeit)
  • Nachweis des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes gemäß Anweisung für das Gerätetauchen in der DLRG
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze (zum Zeitpunkt der Prüfung nicht älter als zwei Jahre)
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Voraussetzungen gemäß Anweisung für die DLRG Gerätetauchausbildungen und -prüfungen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Erfolgskontrolle und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Erfolgskontrolle sind auf dem Fragebogen angegeben.
  • Übungen (mit Grundausrüstung): 0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern). 0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -hose. 0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb einer Minute. 0.4 20 Minuten (Zeit-) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern, davon je 5 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse. 0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche. 0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG (Drucklufttauchgerät)- Ausrüstung aus einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.
  • 1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer. 1.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Prüfen der Ausrüstung vor dem Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang. 1.2 „Wiederangeln“ des herausgenommenen, losgelassenen und hinter dem Rücken hängenden Atemreglers. 1.3 Absetzen, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.
  • 2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer 2.1 Tarieren über den Inflator in 3 unterschiedlichen Tiefen. 2.2 Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen. 2.3 Herausnehmen des Atemreglers in maximal 5 Meter Entfernung zum Tauchpartner, Hintauchen zum Tauchpartner und unter Fortsetzung des Tauchganges 5 Minuten Atmen aus dessen Zweitatemregler.
  • 3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer 3.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter angedeuteter Wechselatmung aus dem Atemregler des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis auf 5 Meter und dann langsam an die Wasseroberfläche. (Auf ausdrücklichen Wunsch des Bewerbers kann die Wechselatmung auch durchgeführt werden.) 3.2 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an Bord. 3.3 Demonstrieren der Seitenlage und der Schocklage. 3.4 Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.
  • 4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer 4.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe im freien Wasser bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von einer Minute auf 3 Meter Tiefe. 4.2 10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung. 4.3 Orientierung: Einfache Unterwasser-Navigation (z.B.: auf Anfrage des Prüfers kann die Richtung des Rückweges bestimmt werden)
  • 5.0 Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und Tauchlehrer. Tauchgang unter erschwerten Bedingungen z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot, Strömungstauchen oder Tauchen bei schlechter Sicht.

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DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des DLRG-Einsatztauchers Stufe 1 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbilduungsvorschrift (AV 612) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 1 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 1

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen,
  • Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad und Freiwasser bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m

Voraussetzungen

  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Prüfung der festgelegten Sachgebiete (siehe Ausbildungsvorschrift Einsatztaucher Stufe 1) auf bundeseinheitlichem Prüfungsbogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 10 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 10 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

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DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften und Berechnungen AuW
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Ausbildung KatS
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Kompressorbedienung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Arbeiten unter Wasser
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser über 10 m
  • Ausbildung Arbeiten unter Wasser / KatS

Voraussetzungen

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen
  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Taucheinsatzführung eines Tauchtrupps - Ausführen einer Unterwasserarbeit mit technischen Hilfsmitteln - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

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Taucheinsatzführer

Ausbildung von Führungskräften zur sach- und fachkompetenten Führung von Einsatztaucheinheiten. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs setzt Sie in die Lage einen Taucheinsatz führen zu können.

Zielgruppe
Erfahrene Einsatztaucher-2 mit einer gültigen Lizenz, die vorgesehen sind einen Taucheinsatz eigenständig zu führen.

Inhalte

  • Einleitungsgespräch
  • Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen
  • Rechtsgrundlagen
  • Führungsvorgang gem. DV 100
  • Aufgaben des TaEF
  • Umweltschutz
  • Planspiel (Einführung)
  • Planspiel; pro Teilnehmer 0.5 LE
  • Aussprache

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter 21 Jahre (Mindestalter 21 Jahre)
  • Befürwortung der Teilnahme (durch die zuständige Gliederung)
  • Führungslehre (Führungslehre Ausbildung (421))
  • (Erfolgreicher Abschluss mindestens einer der Ausbildungen: o abgeschlossene DLRG-Sprechfunkausbildung (711) o BOS-Sprechfunkausbildung -analog- (712) o BOS-Sprechfunkausbildung -digital- (715))
  • 3 Jahre aktive Tätigkeit als Einsatztaucher Stufe 2

Praktische Prüfungsleistungen

  • Die Prüfung ist in Form eines Lehrgespräches und eines Planspieles abzuhalten. Eine Zensierung der Prüfung findet nicht statt. Es gibt nur die Ergebnisse „bestanden“ und „nicht bestanden“. Eine Wiederholung ist möglich.

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Signalmann

Führen eines Einsatztauchers unter Wasser und unterstützen bei dessen Tätigkeiten

Zielgruppe
Helfer die als Unterstützungspersonal für Taucheinsätze ausgebildet werden sollen

Inhalte

  • biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen und Vorschriften
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen und Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002.)
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Basisausbildung Einsatzdienste

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gemäß bundeseinheitlichem Fragebogen

Praktische Prüfungsleistungen

  • Die Prüfung ist in Form einer Übung zu absolvieren.

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